FAQ

Oberhavelkraft ist eine Genossenschaft. Die Mitglieder wollen, dass die Energie-Wende wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer und effizienter passiert. Wir wollen, dass der Energiebedarf der Region Oberhavel bald durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Die Wertschöpfung soll in der Region bleiben. Und wachsen!

Oberhavelkraft baut und betreibt Anlagen:

  • die erneuerbare Energie erzeugen
  • die Energie speichern
  • die effizienter mit Energie umgehen
  • die elektrische Fahrzeuge versorgen (Ladestationen)

Alle können Mitglied bei Oberhavelkraft werden: Menschen, Personenvereinigungen, Vereine, Kommunen, Firmen usw.

Alle haben eine Stimme in der Mitglieder-Versammlung.

Jedes Mitglied muss mindestens einen Genossenschafts-Anteil erwerben. Der kostet 100 €. Höchstens sind 150 Anteile möglich (150 x 100 € = 15.000 €). Anteile muss man nur ein Mal erwerben. Aufstocken kann man jederzeit. Mitglieder können der Genossenschaft zusätzlich verzinste Darlehen geben.

Das Geld der Mitglieder wird in Projekte der Genossenschaft investiert. Aus den Gewinnen werden Rücklagen gebildet und neue Projekte finanziert. Die Mitglieder-Versammlung kann beschließen, dass Gewinne anteilig an die Mitglieder ausgezahlt werden.

Wenn die Genossenschaft Verluste macht, kann die Mitglieder-Versammlung beschließen, sie mit den Anteilen der Mitglieder auszugleichen. Das Privatvermögen der Mitglieder bleibt immer unangetastet. Man kann bei Verlusten der Genossenschaft nur die erworbenen Anteile verlieren. Eine Nachschuss-Pflicht ist ausgeschlossen. Mitglieder sind nicht für die Genossenschaft haftbar.

Nur Mitglieder haben Stimmrecht. Egal, wieviel Geld ein Mitglied in die Genossenschaft gebracht hat - jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitglieder-Versammlung.

Ja! Minderjährige können Mitglied bei Oberhavelkraft werden. Dafür müssen alle Erziehungsberechtigten zustimmen. Ab der Volljährigkeit gehören die Anteile und das Stimmrecht dann dem Kind.

Auch spannend: Genossenschaftsanteile können vererbt werden. Es ist auch möglich, einige oder alle Anteile einem anderen Mitglied zu übertragen.

Nein. Jedes Mitglied haftet nur mit seinen Geschäftsanteilen. In der Satzung der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft Oberhavelkraft eG ist eine Nachschuss-Pflicht ausgeschlossen. Das ist ein großer Vorteil der Rechtsform Genossenschaft.

Einmalig! Beim Eintritt in die Genossenschaft. Der Mindest-Anteil beträgt 100 €. Man kann die Anteile jederzeit erhöhen.

Höchstens kann man 150 Anteile erwerben (150 x 100 € = 15.000 €).

Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Generalversammlung. Dort wird der Aufsichtsrat gewählt. Man kann auch über die Verwendung von Gewinnen und Verlusten entscheiden. Die Mitglieder werden bei richtungsweisenden Entscheidungen der Genossenschaft beteiligt.

Jedes Mitglied hat das Recht, an der Gewinnausschüttung teilzunehmen.

Die Mitglieder haften allerdings auch mit ihren Geschäftsanteilen für Verluste der Genossenschaft. Es gibt allerdings keine Nachschusspflicht. Man haftet deshalb nicht mit dem Privatvermögen.

Die Mitglieder müssen der Genossenschaft jede Änderung ihrer Anschrift oder E-Mail-Adresse mitteilen.

Alle Rechte und Pflichten der Mitglieder stehen in der Satzung der Genossenschaft.

Unsere Arbeit ist ehrenamtlich. Wir sind eine sehr junge Genossenschaft. Alle finanziellen Mittel sollen in die Projekte fließen.

Wer die Arbeit der Aktiven unterstützen möchte, kann dies mit einer Spende tun. Eine Spenden-Quittung können wir nicht ausstellen. Wir sind nicht gemeinnützig. Durch eine Spende wird man nicht Mitglied der Genossenschaft.

Die Aktiven

Vorstand: Andreas Kannengießer, Anne Wenkel

Aufsichtsrat: Anke Domscheit-Berg, Florian Metzger-Noel, Wolfgang Waldorf

Die Arbeit des Vorstands und des Aufsichtsrats wird von vielen Menschen unterstützt. Oberhavelkraft ist Teil eines Netzwerks von Bürger-Energie-Genossenschaften.

Wir lassen uns nicht politisch vereinnahmen. Wer unsere Grundwerte respektiert, ist willkommen:

  • Humanismus und Solidarität
  • Chancengleichheit
  • Gleichberechtigung der Geschlechter
  • weltanschauliche und religiöse Bekenntnisfreiheit
  • Gleichwertigkeit aller Menschen

Auch Investoren, die sehr viel Geld mitbringen, haben nur eine Stimme in der Generalversammlung - wie jedes andere Mitglied auch.

Organisationen, Firmen, Vereine und Kommunen können Mitglied werden. Auch sie haben jeweils nur eine Stimme. Unsere Satzung legt zusätzlich fest, dass „normale Mitglieder“ in der Genossenschaft immer in Überzahl sein müssen.

Der Aufsichtsrat kann den Vorstand abberufen. Die Mitglieder-Versammlung kann den Aufsichtsrat abberufen. Die Mitglieder-Versammlung entscheidet auch über den Ausschluss von Vorstand und Aufsichtsrat.

Ja! Der Wohnort ist nicht wichtig. Unsere Projekte werden hier vor Ort realisiert. Eine Mitgliedschaft zeigt Interesse an unserer Region und an der Zukunft der Energie-Versorgung. Mach mit!

Man kann einzelne Anteile oder alle Anteile kündigen. Es gibt eine Kündigungsfrist. Sie beträgt 1 Jahr, zum Schluss des Geschäftsjahres. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Das bedeutet: Es kommt darauf an, wann man kündigt. Die kürzeste Kündigungsfrist beträgt 12 Monate. Die längste Kündigungsfrist beträgt 2 Jahre. Die Fristen sind nötig, damit die Genossenschaft handlungsfähig ist. Wir müssen das Geschäftsjahr sicher planen können.

Übrigens: Man kann einige oder alle Anteile einem anderen Mitglied übertragen. Das geht ohne Kündigungsfrist. Genossenschaftsanteile können außerdem auch vererbt werden.

Wer sich den Mindestanteil von 100 € nicht leisten kann, hat drei Möglichkeiten.

  • Man kann das nötige Geld mit mehreren Menschen zusammenlegen. Die Gruppe kann dann der Genossenschaft beitreten. Sie muß eine Vertretungs-Person bestimmen. Diese Person nimmt stellvertretend an der Generalversammlung teil. Die Gruppe hat eine gemeinsame Stimme.
  • Man kann uns mit einem Förderbeitrag unterstützen. Dabei gibt es keinen Mindestbetrag. Uns hilft jeder Euro! Mitglied wird man auf diese Weise nicht. Leider können wir keine Spenden-Bescheinigung ausstellen. Wir sind nicht gemeinnützig.
  • Man kann uns auch ganz ohne Geld helfen: indem man unsere Idee verbreitet oder uns mit ehrenamtlicher Mitarbeit unterstützt. Mitglied wird man auf diese Weise nicht. Aber: Vielleicht finden sich Mitglieder, die deine Hilfe so sehr schätzen, dass sie deinen Mindestanteil übernehmen.

Ja. Wir glauben der globalen Gemeinschaft von Wissenschaftlern. Selbst wenn das nicht so wäre: Wir sind davon überzeugt: das fossile Zeitalter ist vorbei. Die Zukunft gehört erneuerbaren Energien. Sie sind erneuerbar - und deshalb wirtschaftlicher.

Unsere Arbeit ist regional. Wir denken dezentral. Unsere Anlagen sollen möglichst dort sein, wo die Energie verbraucht wird. Wir fordern die schnellstmögliche Umsetzung der EU-Richtlinie zum Energy-Sharing auch in Deutschland.

Wasserstoff ist keine Energie-Quelle, sondern ein Energie-Träger. Das heißt: wir müssen die Energie erst mal erzeugen, die der Wasserstoff dann speichern soll. Und genau dafür tritt unsere Genossenschaft an.

Ein häufiges Vorurteil gegenüber erneuerbaren Energien: im Winter ist Schluss mit dem Traum. Das trifft aber nur auf Solar-Energie zu! Windkraft hat im Winter sehr hohe Erträge. Erneuerbare Energien ergänzen sich.