Was andere machen
Der Kreis Steinfurth in NRW will bis 2040 klimaneutral sein. "Um den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien im Kreis Steinfurt verträglich für Mensch und Natur auszurichten, hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtschaft, der Stadtwerke, des Naturschutzes, der Banken und Sparkassen, der Bürgerwindparks und des Kreises Steinfurt die Leitlinien für Bürgerenergie gemeinsam erarbeitet."
Das entstandene Dokument ist sehr lesenswert und inspirierend.
Eine der wichtigsten Säulen ist eine "umfassende Bürgerbeteiligung". Sie wird durch eine Reihe von Richtlinien umgesetzt, z.B. allgemein für Wind- und Solarenergie:
- Alle direkt betroffenen Gruppen im Umfeld werden am Projekt finanziell beteiligt
- Vermeidung von Mehrheitsbeteiligungen
- Geringe Mindestbeteiligung ab 1.000 € bei Windprojekten und ab 500 Euro bei Photovoltaikprojekten.
- Kommunen, ggf. deren Beteiligungen/Gesellschaften sowie örtlichen oder überörtlichen Bürgerenergiegesellschaften/-genossenschaften sind insgesamt mind. 5 Prozent Beteiligungskapital anzubieten.
- Sitz der Gesellschaft in den Standortkommunen, bei Photovoltaikprojekten alternativ im Kreis.
- Mindestens 80 Prozent des Eigenkapitals kommt aus den Standortkommunen. bzw. aus dem Kreis Steinfurt, falls kreisangehörige Energiegenossenschaften eingebunden sind
- Einbeziehung von lokalen bzw. regionalen Unternehmen, Dienstleistern und Handwerk als ausführende Firmen für Planung, Bau und den Betrieb der Anlagen.
- Einbeziehung der regionalen Sparkassen und Volksbanken zur Finanzierung des Fremdkapitals bzw. der Einzeleinlagen.
- Unterstützung gemeinwohlorientierter Maßnahmen sowie Arten-, Natur-, Umweltschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen in den Standortkommunen.
- Einbindung der Regionalstrommarke „Unser Landstrom“.
für Bürgerwindparks (Auszug):
- 25 - 50% Eigenkapital in Händen der Bürger (je größer der Park, umso höher)
für Bürger-PV Parks (Auszug):
- mindestens 30% des Eigenkapitals in Bürgerhand sowie der Kommune bzw. kommunaler Einrichtungen
- Flächen, die unter besonderen Natur-, Arten- oder Biotopschutz fallen, sollen ausgenommen werden
- Eine Doppelnutzung durch zusätzliche landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Fläche (Agri-PV) oder Schaffung einer Fläche für Biodiversität wird angestrebt